Gebühren

Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der einen Anwalt mit der Vertretung seiner Interessen bzw. in Straf- und Ordnungswidrigkeitensachen mit seiner Verteidigung beauftragt, mit diesem einen Vertrag schließt und daher selbstverständlich auch die anfallenden Gebühren zu tragen hat. Der Anfall und die Höhe der Kosten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Eine Unterschreitung dieser Gebühren in gerichtlichen Verfahren ist dem Rechtsanwalt gesetzlich verboten.

Die Kostenlast einer juristischen Auseinandersetzung kann durch eine Rechtschutzversicherung aufgefangen werden. Eventuell kommt für Sie auch Beratungs-, Verfahrenskostenhilfe b.z.w. Prozesskostenhilfe in Betracht. In Strafverfahren kann unter bestimmten Voraussetzung ein Fall der notwendigen Verteidigung (Pflichtverteidigung) gegeben sein. Da aufgrund der Vielzahl der gebührenrechtlichen Tatbestände eine Darstellung des anwaltlichen Gebührenrechts hier zu weit führt, kläre ich Sie über die voraussichtlich anfallenden Kosten in Ihrem konkreten Fall bereits im Erstgespräch auf.